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NES-Allianz
Regionalbudget 2027
Förderung für innovative Kleinprojekte und bürgerschaftliches Engagement
Es ist wieder soweit!
Bis zum 13.12.2026 können für das Programmjahr 2027 Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bei uns eingereicht werden.
Hier finden Sie den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte für das Förderjahr 2027.
Alle fristgerecht eingegangenen Projektanträge für das Regionalbudget 2027 werden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die Projektträger mit den besten Projektideen erhalten im Februar 2027 die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und haben dann bis September 2027 Zeit, ihre Projekte umzusetzen.
Im Projektjahr 2027 werden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben:
| Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
| 1 | Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger | 30 |
| 2 | Innovation, Kreativität, Gestaltung | 60 |
| 3 | Bereicherung des kulturellen Angebots, Stärkung von Traditionen und Brauchtum | 30 |
| 4 | Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit | 30 |
| 5 | Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern | 30 |
| 6 | Sicherung der Daseinsvorsorge | 30 |
| 7 | Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz | 30 |
| 8 | Nachhaltigkeit der Maßnahme | 30 |
| 9 | Öffentliche Nutzbarkeit | 60 |
| 10 | Barrierefreiheit, Inklusion | 30 |
Die NES-Allianz vergibt in diesem Jahr Bonuspunkte für Projekte, die besonders innovativ und kreativ sind und dabei einen Nutzen für die Öffentlichkeit bieten.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.
Förderhöhe
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)
Durchführung und wichtige Termine für die Beantragung und Durchführung der Regionalbudget-Projekte im Jahr 2026:
- Einreichung Förderanfrage vom 22.10.2026 bis 13.12.2026 an die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
- Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und Zusammenstellung der Antragsunterlagen für das Entscheidungsgremium durch die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz.
- Tagung des Entscheidungsgremiums im Januar 2027 und Auswahl der Projekte anhand definierter Kriterien.
- Förderzusage an ausgewählte Projekte und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle).
- Nach Erhalt eines privatrechtlichen Vertrags im Februar 2027 können die Projektträger mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen.
- Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen zwingend bis 20.09.2027 (Nachweise erforderlich).
- Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2027.
- Erhalt der berechneten Fördersumme voraussichtlich bis Ende des Jahres 2027.
Unterlagen
Zur Beantragung des Regionalbudget sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden und die Hinweise in den hier abrufbaren Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2026 zu beachten.
- Förderaufruf Regionalbudget 2027 vom 22.10.2026
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt 2027
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Antrag De-Minimis-Gewerbe
- Durchführungsnachweis Regionalbudget 2027
Weitere Informationen zu den De-Minimis-Beihilfen erhalten Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/de-minimis-beihilfen-801/index.html
Hintergrund: Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.
Zu den Projekten, die in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurden:
Broschüre Regionalbudget 2025
Broschüre Regionalbudget 2024
Broschüre Regionalbudget 2023
Broschüre Regionalbudget 2022
Broschüre Regionalbudget 2021
Broschüre Regionalbudget 2020
Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:
Umsetzungsbegleitung NES-Allianz
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771 6160-80
E-Mail: management(at)nes-allianz.de
Kontakt
Postanschrift:
Raiffeisenstraße 1
97618 Hohenroth
Adresse der Schutzhütte:
Linsenthal 1
97618 Hohenroth
Mobil: 0160 99846747




